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   BayObLG, 16.04.1992 - 1St RR 77/92   

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https://dejure.org/1992,3625
BayObLG, 16.04.1992 - 1St RR 77/92 (https://dejure.org/1992,3625)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1992 - 1St RR 77/92 (https://dejure.org/1992,3625)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1992 - 1St RR 77/92 (https://dejure.org/1992,3625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Trunkenheit im Verkehr; Fahruntüchtigkeit; Grad; Umstände; Gefährlichkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 215 (Ls.)
  • NZV 1992, 453
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - 1St RR 77/92
    Das Landgericht hat - sachverständig beraten und insoweit nicht im Widerspruch zum Erstgericht - festgestellt, dass bei der Angeklagten zur Tatzeit eine Mindestblutalkoholkonzentration von 1, 14 %o in Anflutung auf sicher erreichte 1, 39 %o und mit Wirkung von 1, 39 %o vorgelegen habe (vgl. BGHSt 25, 246/251).
  • BGH, 30.10.1974 - 2 StR 402/74

    Unerlaubte Einfuhr - Betäubungsmittel - Strafschärfende Maßnahme - Nicht geringe

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - 1St RR 77/92
    Es erfasst deshalb insbesondere auch solche Umstände, die der Strafvorschrift unausgesprochen zugrunde liegen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 195 ; BayObLG vom 21.2.1983 -RReg. 2 St 39/83; vom 4.1.1985 - RReg. 4 St 306/84; Stree in Schönke/Schröder StGB 24.Aufl. § 46 Rn. 45 bis 46; Dreher/ Tröndle StGB 45.Aufl. § 46 Rn. 37; Lackner StGB 19.Aufl. § 46 Rn. 45).
  • BayObLG, 23.04.1968 - RReg. 2b St 125/68

    Auslagen des Nebenklägers bei Verurteilung aus § 316 StGB

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - 1St RR 77/92
    Die Tat nach § 316 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt (BayObLG NJW 1968, 1732; Dreher/Tröndle aaO § 316 Rn. 2; Lackner aaO § 316 Rn. 1).
  • OLG München, 03.07.2008 - 5St RR 119/08

    Berufung im Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung auf den

    Wesentliche Faktoren können sein, ob und weshalb die Fahrt privat oder beruflich veranlasst war, ob der Täter hierzu durch Dritte gedrängt wurde, sowie unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr, die Dauer und Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße (BayObLG NZV 1992, 453; 1997, 244 [jeweils zu den gebotenen Feststellungen bei Trunkenheit im Verkehr]; OLG München Urteil vom 18.2.2008 - 4St RR 202/07 m. w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • BayObLG, 25.11.1996 - 1St RR 189/96
    Wesentliche Faktoren der Fahrt selbst können sein, ob und weshalb sie privat oder beruflich veranlaßt war, ob der Täter hierzu durch Dritte gedrängt wurde, sowie - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr (vgl. BayObLG NZV 1992, 453 ) - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrtstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straßen (zu allem Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 316 Rn. 11 f.; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 316 StGB Rn. 38 f.; Hentschel/Born Trunkenheit im Straßenverkehr 7. Aufl. Rn. 443 f.).
  • OLG München, 18.02.2008 - 4St RR 202/07

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch: Erforderlichkeit von

    Wesentliche Faktoren der Fahrt selbst können sein, ob und weshalb sie privat oder beruflich veranlasst war, ob der Täter hierzu durch Dritte gedrängt wurde, sowie unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr, die Dauer und Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße (vgl. OLG München Urteil vom 7.3.2006 - 4St RR 009/06 unter Hinweis auf BayObLG NZV 1992, 453 sowie 1997, 244 zu den gebotenen Feststellungen beim Tatvorwurf der Trunkenheit im Verkehr; OLG München Beschluss vom 8.10.2007 - 4St RR 178/07).
  • OLG Brandenburg, 06.07.1994 - 2 Ss 8/94

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch Telefax; Anforderungen an

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  • KG, 26.05.2015 - 161 Ss 87/15

    Strafmaßbeschränkung bei massenhaft begangenen Delikten

    Ähnlich hat das OLG Köln für das Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB entschieden und als schuldbestimmendes Kriterium hier u. a. sogar die "Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße" benannt (NZV 2014, 283; vgl. auch BayObLG NZV 1992, 453; 1997, 244).
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